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Information zu den erforderlichen Unterlagen

Notarurkunde Hauskauf

Der Sachverständige muss neben den allgemeinen Immobilienmarktdaten, dem Grundstücksmarktbericht und den Bodenrichtwertkarten alle bewertungsrelevanten Informationen sammeln und auswerten.

Für die Beschaffung der Unterlagen ist in der Regel der Auftraggeber eines Gutachtens zuständig. Wir sind gern - gegen Kostenerstattung - bei der Beschaffung der erforderlichen Unterlagen behilflich. 

Dazu gehören insbesondere:

Altlastenauskunft

Erhält man bei den Unteren Wasser- und Abfallwirtschaftsbehörden der Städte und Kreise. Eine Negativ-Auskunft kostet 10 Euro. Liegen Verdachtsmomente vor, bewegen sich die Kosten entsprechend dem Rechercheaufwand der Behörde und können zwischen 50 und 100 Euro liegen. 


Bauakte

In der Bauakte befindet sich eine Baubeschreibung, die Baugenehmigung, die Historie und die Ausstattung Ihres Objekts. Sie enthält genehmigte Bauzeichnungen, Schnitte und die Flächen- und Massen-Berechnungen. 


Bauplanungsrechtliche Auskunft

Sie gibt Auskunft über die Zulässigkeit von Vorhaben und wird von den Bauplanungsämtern der Gemeinden und Städte erteilt. Eine Auskunft wird in den meisten Fällen kostenlos erteilt.

Anliegerbescheinigung

Sie werden von den Tiefbauverwaltungsämtern der Städte und Gemeinden ausgestellt. Die Kosten belaufen sich auf 20 bis 50 Euro. 


Auskunft aus der Denkmalliste

Die Untere Denkmalschutzbehörde informiert in der Regel kostenlos darüber, ob ein Grundstück denkmalrechtlichen Vorschriften unterliegt. Falls ein Gebäude als Denkmal eingestuft ist, wird eine Kopie des Denkmalbescheids und der Begründung benötigt. In historischen Gebieten ist eventuell auch eine Einstufung des Grundstücks als Bodendenkmal zu prüfen. 

Baugenehmigung

Insbesondere für Außenbereichsgrundstücke nach § 35 BauGB, aber auch in vielen anderen Fällen ist die Vorlage der Baugenehmigung einschließlich sämtlicher Ergänzungen unverzichtbar.

Baulastenauskunft

Diese wird von den Bauordnungsämtern der Städte oder Gemeinden, teilweise auch von bei den Kreisverwaltungen ausgestellt. Negativauskünfte kosten ca. 10 Euro, während Auszüge von vorhandenen Baulasten überwiegend 100 Euro je Eintrag kosten.

Eigentumswohnungen und Teileigentum

Es ist die Vorlage der vollständigen Teilungserklärung sowie ggf. des Aufteilungsplans und der Gemeinschaftsordnung, sowie die Einsicht der Nebenkostenabrechnungen und die Protokolle der Eigentümerversammlungen der letzten beiden Wirtschaftsjahre erforderlich. 


Flurkarte

Eine Flurkarte, auch Lageplan oder Auszug aus der Liegenschaftskarte genannt, kann man bei den Kataster- und Vermessungsämtern der Städte oder Kreisverwaltungen erhalten. Die Kosten für die Ablichtung bewegen sich zwischen 12,50 Euro und 15 Euro. 


Grundbuchauszug

Unbeglaubigte Grundbuchauszüge erhält man bei den Grundbuchämtern. Sie kosten im Schnitt ca. 10 Euro je Blatt. Der Grundbuchauszug sollte aktuell, d.h. nicht älter als 3 Monate sein.

Hotels und Gastronomieobjekten

Es ist die Vorlage der Konzession erforderlich. Der Umfang der zugelassenen Aktivitäten hat eine große Bedeutung für den Wert einer solchen Immobilie. Das gleiche gilt auch für Abbaubetriebe und eine Reihe anderer gewerblicher Nutzungen. 


Mietverträge

Bei vermieteten Objekten werden die Mietverträge einschließlich sämtlicher Änderungen und Anpassungsvereinbarungen benötigt. 


Öffentlich geförderter Wohnungsbau

Es ist ein Bescheid der Bewilligungsbehörde über die Bindungsfrist und nach Rückzahlung der öffentlichen Darlehen über die Nachbindungsfrist erforderlich. Zuständig sind in der Regel die Wohnungsämter der Gemeinden oder die Wohnungsbauförderungsanstalt der Länder. 


Wohn- und Nutzflächen Berechnungen

Da die Erträge für den Ertragswert wesentlich von der Fläche und der Sach- oder Substanzwert oder Bruttogrundfläche des Gebäudes abhängen, sind die entsprechenden Berechnungen unverzichtbare Grundlage einer jeden Bewertung. 

Bei Erbbaurechten, Nießbrauch, Wohnungsrechten, Reallasten und sonstigen Belastungen werden die zugrundeliegende Verträge und Nachträge benötigt.

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