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Wer bezahlt den Makler / Nebenkosten

Baufinanzierung

Hamburg

Wer bezahlt den Makler?

Vermietung:
Seit dem 1.6.2015 gilt im Vermietungsbereich in Deutschland das sogenannte “Bestellerprinzip”.
Wer den Makler bestellt, der soll ihn bezahlen.
Der Kunde kann einen Makler weiterhin direkt mit der Suche einer passenden Miet-Immobilie beauftragen. In diesem Fall hat der Makler speziell für diesen Kunden einen Suchauftrag, dieser zahlt bei erfolgreicher Vermittlung die Gebühr.
Tatsächlich müssen seit dem 1. Juni 2015 die Eigentümer einen Makler bezahlen, wenn sie ihn mit der Vermietung einer Immobilie beauftragen.
Die übliche Maklercourtage beträgt zwei Nettomonatsmieten zzgl. der Mehrwertsteuer (2,38 %).

Immobilienverkauf in Hamburg

Die Vorschriften zur Maklerprovision wurden ab dem 23.12.2020 neu geregelt. Nun ist die Teilung der Maklergebühr gesetzlich geregelt. Der Käufer und der Verkäufer tragen die Maklerkosten jeweils zur Hälfte.
Üblicherweise beträgt die Courtage bei Immobilienverkäufen zwischen 5 und 7,14 % des Kaufpreises zuzüglich Mehrwertsteuer. 
Ein Immobilienmakler hat bei erfolgreicher Vermittlung einer Immobilie an einen Käufer einen Anspruch auf eine Maklercourtage als Vergütung.
Die Provision wird mit Abschluss des Hauptvertrages zwischen Käufer und Verkäufer fällig.

Grunderwerbssteuer
Die Grunderwerbsteuer (GrESt) ist eine Steuer, die beim Erwerb eines Grundstücks oder Grundstückanteils anfällt.
Die Grunderwerbssteuer beim Kauf einer Immobilie in Hamburg beträgt 5,5 % vom Kaufpreis.

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